DFB-Bundesgericht weist Berufung des Wolfsburgers Grafite ab

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Donnerstag unter Vorsitz von Goetz Eilers in der Frankfurter DFB-Zentrale die Berufung des Bundesligaspielers Grafite vom VfL Wolfsburg gegen das Urteil des DFB-Sportgerichtes vom 3. April 2008 letztinstanzlich zurückgewiesen und damit die Sperre von insgesamt fünf Meisterschaftsspielen der Lizenzligen bestätigt. Von dieser Sperre hat der 29-jährige Stürmer bereits vier Spiele verbüßt.

Der Klub und der brasilianische Profi hatten fristgerecht Berufung gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichtes eingelegt, das nach mündlicher Verhandlung die im Einzelrichterverfahren verhängte Sperre von fünf Spielen wegen einer Tätlichkeit gegen den Hamburger Joris Mathijsen nach einer zuvor an Grafite begangenen sportwidrigen Handlung bestätigt hatte und damit dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses gefolgt war.

Das DFB-Sportgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Grafite im Bundesligaspiel zwischen dem VfL Wolfsburg und dem Hamburger SV am 22. März, in dem Schiedsrichter Thorsten Kinhöfer (Herne) beiden Akteuren in der 90. Minute die Rote Karte gezeigt hatte, absichtlich nach Gegenspieler Mathijsen getreten und den Niederländer an der Hand verletzt hatte.

Dieser Ansicht schloss sich das DFB-Bundesgericht nun an. In seiner Urteilsbegründung sagte Goetz Eilers: "In der 90. Minute führte Grafite einen heftigen Tritt aus, der Joris Mathijsen an der Hand traf und ihn dadurch erheblich verletzte. Es handelte sich dabei um eine Tätlichkeit, die als nicht-minderschwer einzustufen ist."

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Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Donnerstag unter Vorsitz von Goetz Eilers in der Frankfurter DFB-Zentrale die Berufung des Bundesligaspielers Grafite vom VfL Wolfsburg gegen das Urteil des DFB-Sportgerichtes vom 3. April 2008 letztinstanzlich zurückgewiesen und damit die Sperre von insgesamt fünf Meisterschaftsspielen der Lizenzligen bestätigt. Von dieser Sperre hat der 29-jährige Stürmer bereits vier Spiele verbüßt.

Der Klub und der brasilianische Profi hatten fristgerecht Berufung gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichtes eingelegt, das nach mündlicher Verhandlung die im Einzelrichterverfahren verhängte Sperre von fünf Spielen wegen einer Tätlichkeit gegen den Hamburger Joris Mathijsen nach einer zuvor an Grafite begangenen sportwidrigen Handlung bestätigt hatte und damit dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses gefolgt war.

Das DFB-Sportgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Grafite im Bundesligaspiel zwischen dem VfL Wolfsburg und dem Hamburger SV am 22. März, in dem Schiedsrichter Thorsten Kinhöfer (Herne) beiden Akteuren in der 90. Minute die Rote Karte gezeigt hatte, absichtlich nach Gegenspieler Mathijsen getreten und den Niederländer an der Hand verletzt hatte.

Dieser Ansicht schloss sich das DFB-Bundesgericht nun an. In seiner Urteilsbegründung sagte Goetz Eilers: "In der 90. Minute führte Grafite einen heftigen Tritt aus, der Joris Mathijsen an der Hand traf und ihn dadurch erheblich verletzte. Es handelte sich dabei um eine Tätlichkeit, die als nicht-minderschwer einzustufen ist."