Auch Bundesgericht bestätigt Leckie-Sperre

Auch das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung in Frankfurt die Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen für Mathew Leckie vom Bundesligisten FC Ingolstadt wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner bestätigt. Es verwarf damit die Berufung des Spielers und folgte dem vorangegangenen Urteil des DFB-Sportgerichts vom 24. Februar 2017.

Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Verhandlung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Das Bundesgericht unterstellt nicht, dass Mathew Leckie seinen Gegenspieler verletzen wollte. Gleichzeitig liegt aber eine erhebliche Gefährdung vor, wenn sein Fuß in Höhe des Kopfes von Bastian Oczipka gerät. Unter Berücksichtigung aller Indizien und erhobenen Beweise ist dieses Verhalten sportrechtlich als rohes Spiel zu werten."

Leckie war in der 81. Minute des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 18. Februar 2017 von Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) des Feldes verwiesen worden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

[mm]

Auch das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung in Frankfurt die Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen für Mathew Leckie vom Bundesligisten FC Ingolstadt wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner bestätigt. Es verwarf damit die Berufung des Spielers und folgte dem vorangegangenen Urteil des DFB-Sportgerichts vom 24. Februar 2017.

Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Verhandlung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Das Bundesgericht unterstellt nicht, dass Mathew Leckie seinen Gegenspieler verletzen wollte. Gleichzeitig liegt aber eine erhebliche Gefährdung vor, wenn sein Fuß in Höhe des Kopfes von Bastian Oczipka gerät. Unter Berücksichtigung aller Indizien und erhobenen Beweise ist dieses Verhalten sportrechtlich als rohes Spiel zu werten."

Leckie war in der 81. Minute des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 18. Februar 2017 von Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) des Feldes verwiesen worden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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