DFB-Bundesgericht ändert Kister-Urteil

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im Fall Tim Kister vom Zweitbundesligisten SV Sandhausen in der mündlichen Berufungs-Verhandlung das vorangegangene Sportgerichtsurteil vom 20. Dezember 2016 geändert. Die höchste DFB-Rechtsinstanz stufte das Vergehen des Spielers als "Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall" ein und verhängte dafür eine Sperre von drei Meisterschaftsspielen. Das Sportgericht hatte das Foulspiel zuvor als einen Normalfall der "Tätlichkeit gegen den Gegner" gewertet und dafür eine Sperre von sechs Meisterschaftsspielen verhängt, wovon zwei Begegnungen für die Dauer von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt worden waren.

Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Verhandlung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Nach intensiver Auswertung aller Beweismittel war das Bundesgericht der Überzeugung, dass der Spieler lediglich den Gegenspieler zum Stolpern bringen wollte, um damit den Gegenangriff zu verhindern. Er traf zwar den Gegner letztlich stärker als gewollt, so dass bereits eine Tätlichkeit vorliegt. Allerdings war die konkrete Handlung noch am unteren Rand des für Tätlichkeiten vorgesehenen Strafmaßes."

Tim Kister war in der 79. Minute des Zweitligaspiels gegen die Würzburger Kickers am 11. Dezember 2016 nach einem Foulspiel an seinem Gegenspieler Marco Königs von Schiedsrichter Patrick Alt (Heusweiler) des Feldes verwiesen worden.

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im Fall Tim Kister vom Zweitbundesligisten SV Sandhausen in der mündlichen Berufungs-Verhandlung das vorangegangene Sportgerichtsurteil vom 20. Dezember 2016 geändert. Die höchste DFB-Rechtsinstanz stufte das Vergehen des Spielers als "Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall" ein und verhängte dafür eine Sperre von drei Meisterschaftsspielen. Das Sportgericht hatte das Foulspiel zuvor als einen Normalfall der "Tätlichkeit gegen den Gegner" gewertet und dafür eine Sperre von sechs Meisterschaftsspielen verhängt, wovon zwei Begegnungen für die Dauer von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt worden waren.

Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Verhandlung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Nach intensiver Auswertung aller Beweismittel war das Bundesgericht der Überzeugung, dass der Spieler lediglich den Gegenspieler zum Stolpern bringen wollte, um damit den Gegenangriff zu verhindern. Er traf zwar den Gegner letztlich stärker als gewollt, so dass bereits eine Tätlichkeit vorliegt. Allerdings war die konkrete Handlung noch am unteren Rand des für Tätlichkeiten vorgesehenen Strafmaßes."

Tim Kister war in der 79. Minute des Zweitligaspiels gegen die Würzburger Kickers am 11. Dezember 2016 nach einem Foulspiel an seinem Gegenspieler Marco Königs von Schiedsrichter Patrick Alt (Heusweiler) des Feldes verwiesen worden.

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