DFB-Bundesgericht: 15.000 Euro Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt auf 15.000 Euro reduziert. Damit änderte das Gremium in Frankfurt das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 16. Januar 2015. Das Sportgericht hatte den Verein zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt, was auch der DFB-Kontrollausschuss während der Sitzung beantragt hatte.

Verurteilt wurde der Klub vom Bundesgericht wegen unsportlichen Verhaltens in drei Fällen in Bezug auf das Erfurter Freundschaftsspiel gegen den niederländischen Erstligisten FC Groningen am 8. Oktober 2014. Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung leitete, zum Urteil: "Zentraler Vorwurf an Rot-Weiß Erfurt ist, dass der Verein den DFB im Vorfeld des Spieles bewusst nicht über den geplanten Einsatz von Pyrotechnik informiert und absichtlich einen Genehmigungsantrag unterlassen hat – wohl wissend, dass Pyrotechnik seitens des DFB nie genehmigungsfähig gewesen wäre. Damit wurde die gemeinsame Line der Vereine und des DFB im Kampf gegen Pyrotechnik konterkariert."

Späth weiter: "Hinzu kommt, neben dem Abbrennen eines Nebeltopfs durch einen Zuschauer während des Spiels, dass sich der Verein kurz vor dem Spiel schriftlich dazu verpflichtete, die geplante pyrotechnische Aktion zu unterlassen, nachdem der DFB einen Tag vor dem Spiel durch Dritte von dem Vorhaben informiert wurde – und sie nach erteilter Genehmigung dennoch durchführte. Weil der Verein sein Fehlverhalten jedoch während der Beweisaufnahme vor dem DFB-Bundesgericht einräumte, wirkte sich das entsprechend mildernd auf das Strafmaß aus."

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt auf 15.000 Euro reduziert. Damit änderte das Gremium in Frankfurt das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 16. Januar 2015. Das Sportgericht hatte den Verein zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt, was auch der DFB-Kontrollausschuss während der Sitzung beantragt hatte.

Verurteilt wurde der Klub vom Bundesgericht wegen unsportlichen Verhaltens in drei Fällen in Bezug auf das Erfurter Freundschaftsspiel gegen den niederländischen Erstligisten FC Groningen am 8. Oktober 2014. Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung leitete, zum Urteil: "Zentraler Vorwurf an Rot-Weiß Erfurt ist, dass der Verein den DFB im Vorfeld des Spieles bewusst nicht über den geplanten Einsatz von Pyrotechnik informiert und absichtlich einen Genehmigungsantrag unterlassen hat – wohl wissend, dass Pyrotechnik seitens des DFB nie genehmigungsfähig gewesen wäre. Damit wurde die gemeinsame Line der Vereine und des DFB im Kampf gegen Pyrotechnik konterkariert."

Späth weiter: "Hinzu kommt, neben dem Abbrennen eines Nebeltopfs durch einen Zuschauer während des Spiels, dass sich der Verein kurz vor dem Spiel schriftlich dazu verpflichtete, die geplante pyrotechnische Aktion zu unterlassen, nachdem der DFB einen Tag vor dem Spiel durch Dritte von dem Vorhaben informiert wurde – und sie nach erteilter Genehmigung dennoch durchführte. Weil der Verein sein Fehlverhalten jedoch während der Beweisaufnahme vor dem DFB-Bundesgericht einräumte, wirkte sich das entsprechend mildernd auf das Strafmaß aus."