DFB behält Versicherungsschutz für Nationalspieler bei

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) wird parallel und ergänzend zum Schutz- und Entschädigungsprogramm der FIFA an seiner Versicherung für die Klubs festhalten, um im Falle der Verletzung oder Erkrankung eines Nationalspielers auch in Zukunft eine umfangreiche Absicherung zu gewährleisten. Das beschloss das Präsidium des DFB auf seiner Sitzung in Danzig.

Über das auf dem FIFA-Kongress am 25. Mai 2012 beschlossene Schutzprogramm hinaus deckt das Versicherungspaket des DFB Einsätze und Maßnahmen der A-Nationalmannschaft sowie der U 21 ab. Die Leistungen greifen ab dem ersten Tag des Versicherungsfalles. Geregelt ist in dem Leistungskatalog ein Betrag von maximal bis zu 1,5 Millionen Euro.

DFB-Generalsekretär Helmut Sandrock: "Für uns ist der optimale Schutz unserer Spitzenfußballer nicht nur ein zentrales Anliegen, sondern gleichzeitig eine Verpflichtung. In Kombination mit dem FIFA-Programm stellen wir eine umfangreiche Absicherung für die Vereine und Spieler sicher."

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Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) wird parallel und ergänzend zum Schutz- und Entschädigungsprogramm der FIFA an seiner Versicherung für die Klubs festhalten, um im Falle der Verletzung oder Erkrankung eines Nationalspielers auch in Zukunft eine umfangreiche Absicherung zu gewährleisten. Das beschloss das Präsidium des DFB auf seiner Sitzung in Danzig.

Über das auf dem FIFA-Kongress am 25. Mai 2012 beschlossene Schutzprogramm hinaus deckt das Versicherungspaket des DFB Einsätze und Maßnahmen der A-Nationalmannschaft sowie der U 21 ab. Die Leistungen greifen ab dem ersten Tag des Versicherungsfalles. Geregelt ist in dem Leistungskatalog ein Betrag von maximal bis zu 1,5 Millionen Euro.

DFB-Generalsekretär Helmut Sandrock: "Für uns ist der optimale Schutz unserer Spitzenfußballer nicht nur ein zentrales Anliegen, sondern gleichzeitig eine Verpflichtung. In Kombination mit dem FIFA-Programm stellen wir eine umfangreiche Absicherung für die Vereine und Spieler sicher."