Der DFB macht Schadenersatz gegen Robert Hoyzer geltend

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) macht Schadenersatzansprüche gegen den ehemaligen Schiedsrichter Robert Hoyzer geltend. Wie schon bald nach Bekanntwerden des Wett- und Manipulations-Skandals im Januar 2005 von DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger angekündigt, hat der DFB nach Abschluss des Verfahrens gegen Robert Hoyzer vor dem Landgericht Berlin und seiner rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten die entsprechenden Schritte eingeleitet.

Der DFB hat darüber am gestrigen Donnerstag den Anwalt von Robert Hoyzer informiert. Der Schriftsatz wird ihm und seinem Mandanten in der kommenden Woche zugestellt. Sollte es zu keiner gütlichen Einigung kommen, wird Klage vom DFB gegen Robert Hoyzer eingereicht.

Die vom DFB gegen Robert Hoyzer geltend gemachten Schadenersatzansprüche belaufen sich auf eine Summe von circa 1,8 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich im wesentlichen zusammen aus zu Unrecht erhaltenen Schiedsrichter-Honoraren, Verfahrenskosten und den vom DFB mit dem Hamburger SV geschlossenen Vergleich im Zusammenhang mit dem von Robert Hoyzer nach eigenem Bekunden manipulierten DFB-Pokal-Spiel beim SC Paderborn. Der HSV hatte am 21. August 2004 die von Hoyzer geleitete Begegnung der ersten DFB-Pokalrunde mit 2:4 verloren und war damit aus dem Wettbewerb ausgeschieden.

Nach dem Bekanntwerden des Manipulationsverdachts hatte der Hamburger SV zunächst Protest gegen die Spielwertung beim DFB-Sportgericht eingelegt und diesen auf Grund des mit dem DFB geschlossenen Vergleichs am 11. Februar 2005 zurückgezogen. Der DFB und der HSV hatten sich zuvor auf eine Ausgleichszahlung von zwei Millionen Euro unter Anrechnung der Einnahmen aus einem in Hamburg veranstalteten Länderspiel geeinigt.

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Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) macht Schadenersatzansprüche gegen den ehemaligen Schiedsrichter Robert Hoyzer geltend. Wie schon bald nach Bekanntwerden des Wett- und Manipulations-Skandals im Januar 2005 von DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger angekündigt, hat der DFB nach Abschluss des Verfahrens gegen Robert Hoyzer vor dem Landgericht Berlin und seiner rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten die entsprechenden Schritte eingeleitet.

Der DFB hat darüber am gestrigen Donnerstag den Anwalt von Robert Hoyzer informiert. Der Schriftsatz wird ihm und seinem Mandanten in der kommenden Woche zugestellt. Sollte es zu keiner gütlichen Einigung kommen, wird Klage vom DFB gegen Robert Hoyzer eingereicht.

Die vom DFB gegen Robert Hoyzer geltend gemachten Schadenersatzansprüche belaufen sich auf eine Summe von circa 1,8 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich im wesentlichen zusammen aus zu Unrecht erhaltenen Schiedsrichter-Honoraren, Verfahrenskosten und den vom DFB mit dem Hamburger SV geschlossenen Vergleich im Zusammenhang mit dem von Robert Hoyzer nach eigenem Bekunden manipulierten DFB-Pokal-Spiel beim SC Paderborn. Der HSV hatte am 21. August 2004 die von Hoyzer geleitete Begegnung der ersten DFB-Pokalrunde mit 2:4 verloren und war damit aus dem Wettbewerb ausgeschieden.

Nach dem Bekanntwerden des Manipulationsverdachts hatte der Hamburger SV zunächst Protest gegen die Spielwertung beim DFB-Sportgericht eingelegt und diesen auf Grund des mit dem DFB geschlossenen Vergleichs am 11. Februar 2005 zurückgezogen. Der DFB und der HSV hatten sich zuvor auf eine Ausgleichszahlung von zwei Millionen Euro unter Anrechnung der Einnahmen aus einem in Hamburg veranstalteten Länderspiel geeinigt.