Braunschweig: Bewährungswiderruf, Zuschauer-Teilausschluss und Geldstrafe

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Eintracht Braunschweig wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Fällen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus hat das Sportgericht die Bewährung des Urteils vom 26. Januar 2017 widerrufen. Demnach muss der Klub ein Zweitliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Ein Zuschauer-Teilausschluss nach Zuschauer-Vorkommnissen im Rahmen von drei Meisterschaftsspielen war damals für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt worden. Der Widerruf erstreckt sich auf den Block 9 im Stadion von Eintracht Braunschweig. Hinsichtlich des Blockes 8 bleibt die Aussetzung zur Bewährung bis 31. Dezember 2017 aufrecht erhalten.

Damit findet das erste Zweitliga-Heimspiel der neuen Saison 2017/2018 am 5. August (ab 15.30 Uhr) gegen den 1. FC Heidenheim unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bei der Partie muss Block 9 (Südkurve) leer und geschlossen bleiben. Zudem dürfen in Block 9 (Südkurve) keine Banner, Plakate oder Transparente aufgehängt werden.

Braunschweiger Anhänger hatten während des Bundesliga-Relegationsspiels gegen den VfL Wolfsburg am 29. Mai 2017 massiv Pyrotechnik entzündet und den Platz gestürmt. Darüber hinaus hatten Braunschweiger Zuschauer im Meisterschaftsheimspiel gegen Hannover 96 am 15. April 2017 die Einlasskontrollen gestürmt und hierbei ebenfalls Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Eintracht Braunschweig wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Fällen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus hat das Sportgericht die Bewährung des Urteils vom 26. Januar 2017 widerrufen. Demnach muss der Klub ein Zweitliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Ein Zuschauer-Teilausschluss nach Zuschauer-Vorkommnissen im Rahmen von drei Meisterschaftsspielen war damals für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt worden. Der Widerruf erstreckt sich auf den Block 9 im Stadion von Eintracht Braunschweig. Hinsichtlich des Blockes 8 bleibt die Aussetzung zur Bewährung bis 31. Dezember 2017 aufrecht erhalten.

Damit findet das erste Zweitliga-Heimspiel der neuen Saison 2017/2018 am 5. August (ab 15.30 Uhr) gegen den 1. FC Heidenheim unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bei der Partie muss Block 9 (Südkurve) leer und geschlossen bleiben. Zudem dürfen in Block 9 (Südkurve) keine Banner, Plakate oder Transparente aufgehängt werden.

Braunschweiger Anhänger hatten während des Bundesliga-Relegationsspiels gegen den VfL Wolfsburg am 29. Mai 2017 massiv Pyrotechnik entzündet und den Platz gestürmt. Darüber hinaus hatten Braunschweiger Zuschauer im Meisterschaftsheimspiel gegen Hannover 96 am 15. April 2017 die Einlasskontrollen gestürmt und hierbei ebenfalls Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.