Bewährungszeit-Verlängerung, Geldstrafe und Auflagen für Hansa Rostock

Nach sieben verschiedenen Zuschauervorkommnissen in fünf Drittligaspielen zwischen dem 5. Dezember 2015 und dem 20. Februar 2016 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro belegt. Ferner erhält der Drittligist für alle Heimspiele bis Ende der Saison 2015/2016 ein Verbot für seine Fans auferlegt, Choreographien durchzuführen sowie Block- und Zaunfahnen und Banner zu verwenden. Zudem wird dem Klub auferlegt, dass er bis Ende der Spielzeit 2015/2016 bei allen Drittliga-Auswärtsspielen mindestens vier eigene qualifizierte Auswärts-Ordnungskräfte einsetzen muss.

Darüber hinaus wird die Bewährungszeit für ein Meisterschafts-Heimspiel unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit ("Geisterspiel"), wie es im vorangegangenen Sportgerichts-Urteil gegen Hansa Rostock vom 17. November 2015 verhängt wurde, von ursprünglich neun Monaten (bis einschließlich 17. August 2016) bis zum 28. Februar 2017 verlängert.

Vor dem Drittliga-Spiel gegen den VfL Osnabrück am 30. Januar 2016 hatten Rostocker Zuschauer eine angekündigte Choreographie dazu genutzt, um dahinter Pyrotechnik zu entzünden. Außerdem hatten Rostocker Zuschauer während des Spiels eine aufblasbare lebensgroße Puppe mit verunglimpfendem Äußeren über ein Seil unter das Tribünendach gezogen.

Während des Drittligaspiels beim SV Werder Bremen II hatten Rostocker Zuschauer einen Kiosk im Gästebereich angegriffen. Im Laufe des Drittligaspiels bei Fortuna Köln am 22. Januar 2016 hatten Gästezuschauer Kölner Ordnungskräfte bedroht, um verbotenerweise Fahnen an Werbetafeln und eine alte Anzeigetafel hängen zu können.

In der 52. Minute des Drittligaspiels gegen Erzgebirge Aue am 20. Februar 2016 waren etwa 50 Rostocker Zuschauer in einen Pufferblock vorgedrungen, um in Richtung eines Gästeblocks zu gelangen, was aber verhindert werden konnte. Außerdem zeigten Rostocker Zuschauer während dieses Spieles und während des Drittligaspiels beim Halleschen FC am 5. Dezember 2015 jeweils ein Banner mit verunglimpfendem Inhalt.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt.

[mm]

Nach sieben verschiedenen Zuschauervorkommnissen in fünf Drittligaspielen zwischen dem 5. Dezember 2015 und dem 20. Februar 2016 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro belegt. Ferner erhält der Drittligist für alle Heimspiele bis Ende der Saison 2015/2016 ein Verbot für seine Fans auferlegt, Choreographien durchzuführen sowie Block- und Zaunfahnen und Banner zu verwenden. Zudem wird dem Klub auferlegt, dass er bis Ende der Spielzeit 2015/2016 bei allen Drittliga-Auswärtsspielen mindestens vier eigene qualifizierte Auswärts-Ordnungskräfte einsetzen muss.

Darüber hinaus wird die Bewährungszeit für ein Meisterschafts-Heimspiel unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit ("Geisterspiel"), wie es im vorangegangenen Sportgerichts-Urteil gegen Hansa Rostock vom 17. November 2015 verhängt wurde, von ursprünglich neun Monaten (bis einschließlich 17. August 2016) bis zum 28. Februar 2017 verlängert.

Vor dem Drittliga-Spiel gegen den VfL Osnabrück am 30. Januar 2016 hatten Rostocker Zuschauer eine angekündigte Choreographie dazu genutzt, um dahinter Pyrotechnik zu entzünden. Außerdem hatten Rostocker Zuschauer während des Spiels eine aufblasbare lebensgroße Puppe mit verunglimpfendem Äußeren über ein Seil unter das Tribünendach gezogen.

Während des Drittligaspiels beim SV Werder Bremen II hatten Rostocker Zuschauer einen Kiosk im Gästebereich angegriffen. Im Laufe des Drittligaspiels bei Fortuna Köln am 22. Januar 2016 hatten Gästezuschauer Kölner Ordnungskräfte bedroht, um verbotenerweise Fahnen an Werbetafeln und eine alte Anzeigetafel hängen zu können.

In der 52. Minute des Drittligaspiels gegen Erzgebirge Aue am 20. Februar 2016 waren etwa 50 Rostocker Zuschauer in einen Pufferblock vorgedrungen, um in Richtung eines Gästeblocks zu gelangen, was aber verhindert werden konnte. Außerdem zeigten Rostocker Zuschauer während dieses Spieles und während des Drittligaspiels beim Halleschen FC am 5. Dezember 2015 jeweils ein Banner mit verunglimpfendem Inhalt.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt.