Duisburgs Özbek: Acht Spiele Sperre plus vier auf Bewährung

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Baris Özbek vom Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Tätlichkeiten gegen den Gegner, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Sperre von zwölf Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Von dieser Sperre sind acht Meisterschaftsspiele zu verbüßen. Der Rest der Strafe von vier Begegnungen wird für die Dauer von zehn Monaten zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus ist Özbek bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Einzelrichter Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt dazu: "Das Strafmaß ist angemessen, weil der Spieler Özbek mehrfach und gezielt gegen Lotter Spieler vorgegangen und diese körperlich angegangen ist. Sein gravierendes sportfremdes Verhalten geht deutlich über die bisher vom Sportgericht behandelten Fälle hinaus."

Özbek war in der 27. Minute des Drittligaspiels bei den Sportfreunden Lotte am 4. Dezember 2016 von Schiedsrichter Robert Schröder (Hannover) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Baris Özbek vom Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Tätlichkeiten gegen den Gegner, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Sperre von zwölf Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Von dieser Sperre sind acht Meisterschaftsspiele zu verbüßen. Der Rest der Strafe von vier Begegnungen wird für die Dauer von zehn Monaten zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus ist Özbek bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Einzelrichter Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt dazu: "Das Strafmaß ist angemessen, weil der Spieler Özbek mehrfach und gezielt gegen Lotter Spieler vorgegangen und diese körperlich angegangen ist. Sein gravierendes sportfremdes Verhalten geht deutlich über die bisher vom Sportgericht behandelten Fälle hinaus."

Özbek war in der 27. Minute des Drittligaspiels bei den Sportfreunden Lotte am 4. Dezember 2016 von Schiedsrichter Robert Schröder (Hannover) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

###more###