DER DFB
Aberkennung der Gemeinnützigkeit des DFB für die Jahre 2014 und 2015

Das Finanzamt Frankfurt am Main III hat dem Deutschen Fußball-Bund e.V. wie angekündigt die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 entzogen. Für die sich daraus ergebenden Nachforderungen seitens der Finanzbehörde hatte der DFB vorsorglich in seinem Haushalt Rückstellungen gebildet. Der DFB beurteilt die zugrunde liegenden Sachverhalte anders als die Finanzverwaltung und wird daher fristgerecht Einspruch gegen die erlassenen Bescheide einlegen.
Kategorien: DER DFB, DFB-Präsidium
Autor: dfb

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