95.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Nürnberg im schriftlichen Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 95.000 Euro belegt. Darin enthalten ist auch die Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro, die bereits am 16. September 2013 verhängt worden war, wogegen der Verein seinerzeit Einspruch eingelegt hatte.

Kurz vor Beginn des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 25. Januar 2013 wurden im Nürnberger Zuschauerblock mehrere Rauchbomben gezündet. Darüber hinaus gab es Vorkommnisse mit Nürnberger Anhängern in der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 9. Februar 2013. Nach einem Bannerverbot versammelten sich mehrere hundert Nürnberger Zuschauer im Eingangsbereich und rüttelten von innen und außen an den Zäunen und an Drängelgittern. Darüber hinaus überwanden etwa hundert Nürnberger unkontrolliert die vorgesehenen Absperrungen. Bei den Aktionen wurde ein Ordner attackiert, zudem kam es zu Sachbeschädigungen.

Zudem traf in der achten Minute des Nürnberger Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 21. September 2013 ein aus dem Nürnberger Zuschauerblock geworfener voller 0,2-Liter-Getränke-Karton den Dortmunder Spieler Marco Reus am Oberkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Nürnberg im schriftlichen Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 95.000 Euro belegt. Darin enthalten ist auch die Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro, die bereits am 16. September 2013 verhängt worden war, wogegen der Verein seinerzeit Einspruch eingelegt hatte.

Kurz vor Beginn des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 25. Januar 2013 wurden im Nürnberger Zuschauerblock mehrere Rauchbomben gezündet. Darüber hinaus gab es Vorkommnisse mit Nürnberger Anhängern in der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 9. Februar 2013. Nach einem Bannerverbot versammelten sich mehrere hundert Nürnberger Zuschauer im Eingangsbereich und rüttelten von innen und außen an den Zäunen und an Drängelgittern. Darüber hinaus überwanden etwa hundert Nürnberger unkontrolliert die vorgesehenen Absperrungen. Bei den Aktionen wurde ein Ordner attackiert, zudem kam es zu Sachbeschädigungen.

Zudem traf in der achten Minute des Nürnberger Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 21. September 2013 ein aus dem Nürnberger Zuschauerblock geworfener voller 0,2-Liter-Getränke-Karton den Dortmunder Spieler Marco Reus am Oberkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.