9500 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9500 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel beim MSV Duisburg am 12. Februar 2017 wurde im Münsteraner Zuschauerbereich Pyrotechnik gezündet. Ein Bengalo wurde auf das Spielfeld, ein anderer in den Nachbarblock geworfen, wodurch eine Zuschauerin leicht verletzt wurde. Zudem wurde im Gästeblock ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9500 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel beim MSV Duisburg am 12. Februar 2017 wurde im Münsteraner Zuschauerbereich Pyrotechnik gezündet. Ein Bengalo wurde auf das Spielfeld, ein anderer in den Nachbarblock geworfen, wodurch eine Zuschauerin leicht verletzt wurde. Zudem wurde im Gästeblock ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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