90.000 Euro Geldstrafe und Auflagen für BVB

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund wegen Zuschauer-Vorkommnissen in sechs Spielen nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe von 90.000 Euro belegt. Bis zu 45.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, muss dies dann aber dem DFB bis zum 31. Dezember 2015 nachweisen.

Darüber hinaus erhält der Klub die Auflage, dass bei Bundesliga- und DFB-Pokal-Auswärtsspielen bis Ende des Kalenderjahres 2015 alle großen Fahnen sowie sämtliche Block- und Zaunfahnen und Transparente verboten sind. Als weitere Auflage muss der BVB zur Durchsetzung dieses Verbotes bis Ende 2015 bei Auswärtsspielen mindestens 30 qualifizierte Ordnungskräfte einsetzen.

Großflächige Zaun- und Blockfahnen zweckentfremdet

Hintergrund dieser Auflagen ist die Tatsache, das großflächige Zaun- und Blockfahnen in jüngster Zeit von Dortmunder Zuschauern auswärts dazu zweckentfremdet wurden, um sich dahinter zu verstecken und unbemerkt pyrotechnische Gegenstände anzuzünden. So beispielsweise geschehen beim DFB-Pokalendspiel gegen den VfL Wolfsburg am 30. Mai 2015 in Berlin.

Aber auch während des DFB-Pokalspiels bei Dynamo Dresden am 3. März 2015 sowie während der Bundesliga-Spiele bei Hannover 96 am 21. März 2015 und bei 1899 Hoffenheim am 2. Mai 2015 fielen Dortmunder Zuschauer durch das Abbrennen von Pyrotechnik auf. Zudem zeigten sie in Hoffenheim ein Banner mit verunglimpfendem Inhalt.

Darüber hinaus warfen Dortmunder Zuschauer vor und während der zweiten Halbzeit des Bundesliga-Spiels gegen Bayern München am 4. April 2015 mehrmals Gegenstände in Richtung von Münchner Spielern.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund wegen Zuschauer-Vorkommnissen in sechs Spielen nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe von 90.000 Euro belegt. Bis zu 45.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, muss dies dann aber dem DFB bis zum 31. Dezember 2015 nachweisen.

Darüber hinaus erhält der Klub die Auflage, dass bei Bundesliga- und DFB-Pokal-Auswärtsspielen bis Ende des Kalenderjahres 2015 alle großen Fahnen sowie sämtliche Block- und Zaunfahnen und Transparente verboten sind. Als weitere Auflage muss der BVB zur Durchsetzung dieses Verbotes bis Ende 2015 bei Auswärtsspielen mindestens 30 qualifizierte Ordnungskräfte einsetzen.

Großflächige Zaun- und Blockfahnen zweckentfremdet

Hintergrund dieser Auflagen ist die Tatsache, das großflächige Zaun- und Blockfahnen in jüngster Zeit von Dortmunder Zuschauern auswärts dazu zweckentfremdet wurden, um sich dahinter zu verstecken und unbemerkt pyrotechnische Gegenstände anzuzünden. So beispielsweise geschehen beim DFB-Pokalendspiel gegen den VfL Wolfsburg am 30. Mai 2015 in Berlin.

Aber auch während des DFB-Pokalspiels bei Dynamo Dresden am 3. März 2015 sowie während der Bundesliga-Spiele bei Hannover 96 am 21. März 2015 und bei 1899 Hoffenheim am 2. Mai 2015 fielen Dortmunder Zuschauer durch das Abbrennen von Pyrotechnik auf. Zudem zeigten sie in Hoffenheim ein Banner mit verunglimpfendem Inhalt.

Darüber hinaus warfen Dortmunder Zuschauer vor und während der zweiten Halbzeit des Bundesliga-Spiels gegen Bayern München am 4. April 2015 mehrmals Gegenstände in Richtung von Münchner Spielern.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.