9000 Euro Geldstrafe und Auflagen für Borussia Mönchengladbach

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt.

Desweiteren werden dem Verein wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes Auflagen erteilt. So muss der Verein gemeinsam mit dem 1. FC Köln ein Sicherheitskonzept unter Einbeziehung des DFB für die beiden kommenden Meisterschaftsspiele der Vereine gegeneinander erstellen und durchsetzen. Dieses muss insbesondere beinhalten, dass Borussia Mönchengladbach im nächsten Heimspiel gegen den 1. FC Köln nur die Hälfte des zulässigen Kartenkontingents für den Gastbereich erteilt und ausgibt. Die Gästetickets müssen zudem personalisiert werden. Zudem hat Borussia Mönchengladbach in Abstimmung mit der Abteilung Prävention und Sicherheit des DFB Investitionen infrastruktureller und baulicher Art im Gästesektor des Mönchengladbacher Stadions in Höhe von mindestens 50.000 Euro vorzunehmen, die insbesondere das Übersteigen des Innenraumzaunes wesentlich erschweren sollen.

Unmittelbar vor dem Anstoß des DFB-Pokalspiels beim FC Homburg 08 am 16. August 2014 wurden im Mönchengladbacher Zuschauerblock mehrere pyrotechnische gegenstände, darunter mindestens zwei Rauchtöpfe, gezündet.

In der 70. Minute des Bundesligaspiels gegen den Hamburger SV am 24. September 2014 wurden aus dem Mönchengladbacher Zuschauerblock Getränkebecher auf das Spielfeld geworfen.

Im Rahmen des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 14. Februar 2015 waren Kölner Zuschauer mehrfach durch das Abbrennen von Pyrotechnik aufgefallen, was unter anderem zu einem um mehrere Minuten verzögerten Anpfiff und einer Spielunterbrechung in der 46. Minute führte. Nach Schlusspfiff überstieg knapp ein Dutzend Kölner Zuschauer den Innenraumzaun und öffnete von innen das Fluchttor, so dass weitere Zuschauer in den Innenraum eindrangen und es zu Handgreiflichkeiten mit Ordnern kam.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt.

Desweiteren werden dem Verein wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes Auflagen erteilt. So muss der Verein gemeinsam mit dem 1. FC Köln ein Sicherheitskonzept unter Einbeziehung des DFB für die beiden kommenden Meisterschaftsspiele der Vereine gegeneinander erstellen und durchsetzen. Dieses muss insbesondere beinhalten, dass Borussia Mönchengladbach im nächsten Heimspiel gegen den 1. FC Köln nur die Hälfte des zulässigen Kartenkontingents für den Gastbereich erteilt und ausgibt. Die Gästetickets müssen zudem personalisiert werden. Zudem hat Borussia Mönchengladbach in Abstimmung mit der Abteilung Prävention und Sicherheit des DFB Investitionen infrastruktureller und baulicher Art im Gästesektor des Mönchengladbacher Stadions in Höhe von mindestens 50.000 Euro vorzunehmen, die insbesondere das Übersteigen des Innenraumzaunes wesentlich erschweren sollen.

Unmittelbar vor dem Anstoß des DFB-Pokalspiels beim FC Homburg 08 am 16. August 2014 wurden im Mönchengladbacher Zuschauerblock mehrere pyrotechnische gegenstände, darunter mindestens zwei Rauchtöpfe, gezündet.

In der 70. Minute des Bundesligaspiels gegen den Hamburger SV am 24. September 2014 wurden aus dem Mönchengladbacher Zuschauerblock Getränkebecher auf das Spielfeld geworfen.

Im Rahmen des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 14. Februar 2015 waren Kölner Zuschauer mehrfach durch das Abbrennen von Pyrotechnik aufgefallen, was unter anderem zu einem um mehrere Minuten verzögerten Anpfiff und einer Spielunterbrechung in der 46. Minute führte. Nach Schlusspfiff überstieg knapp ein Dutzend Kölner Zuschauer den Innenraumzaun und öffnete von innen das Fluchttor, so dass weitere Zuschauer in den Innenraum eindrangen und es zu Handgreiflichkeiten mit Ordnern kam.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.