9000 Euro Geldstrafe und Auflage für den Chemnitzer FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt. Bis zu 4000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre.

Zusätzlich erhält der Verein vom Sportgericht eine Auflage gemacht. Demnach muss der Chemnitzer FC bis zum Ende der neuen Saison 2016/2017 bei allen als Risikospielen eingestuften Auswärtsbegegnungen der 3. Liga mindestens acht eigene und qualifizierte Ordnungskräfte einsetzen.

Das Drittligaspiel zwischen dem FC Erzgebirge Aue und dem Chemnitzer FC am 24. April 2016 musste in der 48. Minute für rund zwei Minuten unterbrochen werden, nachdem Chemnitzer Zuschauer vermehrt Pyrotechnik gezündet und diese teilweise auf den Platz und in Richtung des Heimblocks geschossen hatten. Während des Spiels wurde im Chemnitzer Zuschauerbereich zudem ein Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt, nach dem Spiel wurden Auer Fanutensilien verbrannt.

Darüber hinaus zündeten Chemnitzer Zuschauer während der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels bei den Stuttgarter Kickers am 14. Mai 2016 Bengalische Feuer. Nach Schlusspfiff betraten außerdem einige Gästezuschauer unerlaubt das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt. Bis zu 4000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre.

Zusätzlich erhält der Verein vom Sportgericht eine Auflage gemacht. Demnach muss der Chemnitzer FC bis zum Ende der neuen Saison 2016/2017 bei allen als Risikospielen eingestuften Auswärtsbegegnungen der 3. Liga mindestens acht eigene und qualifizierte Ordnungskräfte einsetzen.

Das Drittligaspiel zwischen dem FC Erzgebirge Aue und dem Chemnitzer FC am 24. April 2016 musste in der 48. Minute für rund zwei Minuten unterbrochen werden, nachdem Chemnitzer Zuschauer vermehrt Pyrotechnik gezündet und diese teilweise auf den Platz und in Richtung des Heimblocks geschossen hatten. Während des Spiels wurde im Chemnitzer Zuschauerbereich zudem ein Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt, nach dem Spiel wurden Auer Fanutensilien verbrannt.

Darüber hinaus zündeten Chemnitzer Zuschauer während der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels bei den Stuttgarter Kickers am 14. Mai 2016 Bengalische Feuer. Nach Schlusspfiff betraten außerdem einige Gästezuschauer unerlaubt das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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