9000 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt.

Bei den Auswärtsspielen der 2. Bundesliga gegen den VfR Aalen am 13. September 2013, gegen den Karlsruher SC am 27. Oktober 2013 und gegen den FSV Frankfurt am 21. Dezember 2013 wurde im Münchner Zuschauerblock jeweils Pyrotechnik abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt.

Bei den Auswärtsspielen der 2. Bundesliga gegen den VfR Aalen am 13. September 2013, gegen den Karlsruher SC am 27. Oktober 2013 und gegen den FSV Frankfurt am 21. Dezember 2013 wurde im Münchner Zuschauerblock jeweils Pyrotechnik abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.