Eintracht Frankfurt: 80.000 Euro Geldstrafe

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro belegt. Bis zu 20.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 zu erbringen.

Während des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 22. April 2017 wurde im Frankfurter Zuschauerbereich ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt. Vor und während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 25. April 2017 wurde im Frankfurter Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt. Am 20. Mai 2017 wurde während des Bundesligaspiels gegen RB Leipzig in der 25. Spielminute aus dem Frankfurter Zuschauerbereich ein Dartpfeil mit einer Plastikspitze in Richtung Spielfeld geworfen. Am 27. Mai 2017 detonierte vor dem DFB-Pokalendspiel gegen Borussia Dortmund im Frankfurter Zuschauerblock ein Knallkörper. Beim Einlaufen der Mannschaften wurden zudem Bengalische Feuer und eine Rakete gezündet. Zudem stellte sich ein Frankfurter Ordner zu Beginn der 2. Halbzeit, während des Zündens von Pyrotechnik durch Frankfurter Zuschauer gezielt mit seinem Oberkörper vor eine vor dem Frankfurter Zuschauerbereich positionierte Kamera. Später schaltete er diese aus.

Das Urteil ist rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro belegt. Bis zu 20.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 zu erbringen.

Während des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 22. April 2017 wurde im Frankfurter Zuschauerbereich ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt. Vor und während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 25. April 2017 wurde im Frankfurter Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt. Am 20. Mai 2017 wurde während des Bundesligaspiels gegen RB Leipzig in der 25. Spielminute aus dem Frankfurter Zuschauerbereich ein Dartpfeil mit einer Plastikspitze in Richtung Spielfeld geworfen. Am 27. Mai 2017 detonierte vor dem DFB-Pokalendspiel gegen Borussia Dortmund im Frankfurter Zuschauerblock ein Knallkörper. Beim Einlaufen der Mannschaften wurden zudem Bengalische Feuer und eine Rakete gezündet. Zudem stellte sich ein Frankfurter Ordner zu Beginn der 2. Halbzeit, während des Zündens von Pyrotechnik durch Frankfurter Zuschauer gezielt mit seinem Oberkörper vor eine vor dem Frankfurter Zuschauerbereich positionierte Kamera. Später schaltete er diese aus.

Das Urteil ist rechtskräftig.

###more###