8000 Euro Geldstrafe für Mönchengladbach

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro verurteilt.

Geahndet wurden damit die pyrotechnischen Vorkommnisse im Rahmen des DFB-Pokalspiels beim FC St. Pauli am 10. August 2015. Vor Spielbeginn wurden im Fanblock von Borussia Mönchengladbach mehrere Rauchkörper und Bengalfackeln gezündet.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro verurteilt.

Geahndet wurden damit die pyrotechnischen Vorkommnisse im Rahmen des DFB-Pokalspiels beim FC St. Pauli am 10. August 2015. Vor Spielbeginn wurden im Fanblock von Borussia Mönchengladbach mehrere Rauchkörper und Bengalfackeln gezündet.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.