8000 Euro Geldstrafe für Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro verurteilt.

Unmittelbar vor dem Zweitligaspiel beim 1. FC Heidenheim wurden im Zuschauerbereich des 1. FC Kaiserslautern mehrere Rauchbomben gezündet. Vor der zweiten Halbzeit wurden zudem mehrere Bengalische Feuer gezündet und ein Knallkörper auf das Spielfeld geworfen. Der Wiederanpfiff wurde dadurch um 15 Sekunden verzögert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro verurteilt.

Unmittelbar vor dem Zweitligaspiel beim 1. FC Heidenheim wurden im Zuschauerbereich des 1. FC Kaiserslautern mehrere Rauchbomben gezündet. Vor der zweiten Halbzeit wurden zudem mehrere Bengalische Feuer gezündet und ein Knallkörper auf das Spielfeld geworfen. Der Wiederanpfiff wurde dadurch um 15 Sekunden verzögert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.