Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.
Hannoveraner Zuschauer hatten im Rahmen des DFB-Pokalspiels bei Darmstadt 98 am 27. Oktober mehrmals Bengalische Feuer im Zuschauerblock abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.
Hannoveraner Zuschauer hatten im Rahmen des DFB-Pokalspiels bei Darmstadt 98 am 27. Oktober mehrmals Bengalische Feuer im Zuschauerblock abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.