8000 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

In der 46. Minute des Drittligaspiels beim Halleschen FC am 24. September 2014 wurden im Dresdner Zuschauerblock acht Bengalische Feuer gezündet, wodurch das Spiel etwa zwei Minuten unterbrochen werden musste.

Darüber hinaus stürmte vor dem Drittligaspiel beim MSV Duisburg am 25. Oktober 2014 eine Gruppe von etwa 120 Dresdner Zuschauern eine Kontrollstelle im Stadion und lief über den Oberrang auf den Duisburger Zuschauerblock zu. Dabei schoss ein Dresdner Störenfried einen Feuerwerkskörper auf das Spielfeld. Unmittelbar vor dem Block der Heimzuschauer wurden die Dresdner von Ordnungskräften und der Polizei zurückgedrängt, wobei es zu vereinzelten körperlichen Auseinandersetzungen mit Polizeikräften kam und einige Dresdner Anhänger leicht verletzt wurden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

In der 46. Minute des Drittligaspiels beim Halleschen FC am 24. September 2014 wurden im Dresdner Zuschauerblock acht Bengalische Feuer gezündet, wodurch das Spiel etwa zwei Minuten unterbrochen werden musste.

Darüber hinaus stürmte vor dem Drittligaspiel beim MSV Duisburg am 25. Oktober 2014 eine Gruppe von etwa 120 Dresdner Zuschauern eine Kontrollstelle im Stadion und lief über den Oberrang auf den Duisburger Zuschauerblock zu. Dabei schoss ein Dresdner Störenfried einen Feuerwerkskörper auf das Spielfeld. Unmittelbar vor dem Block der Heimzuschauer wurden die Dresdner von Ordnungskräften und der Polizei zurückgedrängt, wobei es zu vereinzelten körperlichen Auseinandersetzungen mit Polizeikräften kam und einige Dresdner Anhänger leicht verletzt wurden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.