8000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Während des DFB-Pokalspiels beim VfB Stuttgart am 17. April 2013 wurde mehrmals Pyrotechnik im Freiburger Zuschauerblock abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[sid/rs]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Während des DFB-Pokalspiels beim VfB Stuttgart am 17. April 2013 wurde mehrmals Pyrotechnik im Freiburger Zuschauerblock abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.