8000 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Vor dem Zweitligaspiel beim FC Erzgebirge Aue am 10. März 2017 wurde im Karlsruher Zuschauerbereich Pyrotechnik gezündet. Aufgrund der starken Rauchentwicklung konnte die Partie erst mit zweiminütiger Verzögerung angepfiffen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Vor dem Zweitligaspiel beim FC Erzgebirge Aue am 10. März 2017 wurde im Karlsruher Zuschauerbereich Pyrotechnik gezündet. Aufgrund der starken Rauchentwicklung konnte die Partie erst mit zweiminütiger Verzögerung angepfiffen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.