8000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

In der 72. und 78. Minute des Bundesligaspiels bei Bayer Leverkusen am 7. November 2015 wurden aus dem Kölner Zuschauerblock zwei Feuerwerkskörper in die Nähe des Schiedsrichterassistenten geworfen.

Zudem wurden in der 27. und 28. Spielminute des Bundesligaspiels bei Darmstadt 98 am 27. November 2015 im Kölner Zuschauerblock pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

In der 72. und 78. Minute des Bundesligaspiels bei Bayer Leverkusen am 7. November 2015 wurden aus dem Kölner Zuschauerblock zwei Feuerwerkskörper in die Nähe des Schiedsrichterassistenten geworfen.

Zudem wurden in der 27. und 28. Spielminute des Bundesligaspiels bei Darmstadt 98 am 27. November 2015 im Kölner Zuschauerblock pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.