8000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Heidenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

In der 47. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 20. Februar 2016 wurden mehrere pyrotechnische Gegenstände und Rauchbomben im Heidenheimer Zuschauerblock gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

In der 47. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 20. Februar 2016 wurden mehrere pyrotechnische Gegenstände und Rauchbomben im Heidenheimer Zuschauerblock gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.