8000 Euro Geldstrafe für Carl Zeiss Jena

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro verurteilt.

In der 46., 57. und 65. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den VfB Stuttgart am 28. Oktober 2015 wurden im Jenaer Zuschauerbereich verstärkt Bengalische Feuer abgebrannt. Zudem wurde während einer Spielunterbrechung in der 85. Minute im Block des Heimteams massiv Pyrotechnik gezündet, woraufhin das Spiel für etwa zwei Minuten unterbrochen werden musste. In derselben Unterbrechung wurde ein Knallkörper im Bereich hinter einem der Schiedsrichter-Assistenten gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro verurteilt.

In der 46., 57. und 65. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den VfB Stuttgart am 28. Oktober 2015 wurden im Jenaer Zuschauerbereich verstärkt Bengalische Feuer abgebrannt. Zudem wurde während einer Spielunterbrechung in der 85. Minute im Block des Heimteams massiv Pyrotechnik gezündet, woraufhin das Spiel für etwa zwei Minuten unterbrochen werden musste. In derselben Unterbrechung wurde ein Knallkörper im Bereich hinter einem der Schiedsrichter-Assistenten gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.