800 Euro Geldstrafe für den FC 08 Villingen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Verbandsligisten FC 08 Villingen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro belegt.

Bei Abpfiff des DFB-Pokalspiels gegen den FC Schalke 04 am 20. August 2016 war ein Villinger Zuschauer auf das Spielfeld gelaufen, der anschließend vom Ordnungsdienst abgeführt wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Verbandsligisten FC 08 Villingen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro belegt.

Bei Abpfiff des DFB-Pokalspiels gegen den FC Schalke 04 am 20. August 2016 war ein Villinger Zuschauer auf das Spielfeld gelaufen, der anschließend vom Ordnungsdienst abgeführt wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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