7500 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.

Berliner Zuschauer hatten jeweils zu Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels bei Viktoria Köln am 8. August 2015 und des Zweitligaspiels beim FSV Frankfurt am 23. September 2015 pyrotechnische Gegenstände im Block abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.

Berliner Zuschauer hatten jeweils zu Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels bei Viktoria Köln am 8. August 2015 und des Zweitligaspiels beim FSV Frankfurt am 23. September 2015 pyrotechnische Gegenstände im Block abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.