7500 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.

Im Zweitligaspiel bei Arminia Bielefeld am 3. Februar 2017 und in der DFB-Pokalpartie bei den Sportfreunden Lotte am 8. Februar 2017 wurden im Münchner Zuschauerbereich mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.

Im Zweitligaspiel bei Arminia Bielefeld am 3. Februar 2017 und in der DFB-Pokalpartie bei den Sportfreunden Lotte am 8. Februar 2017 wurden im Münchner Zuschauerbereich mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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