750 Euro Geldstrafe für Kickers-Sportdirektor Zeyer

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Michael Zeyer, den Sportdirektor des Drittligisten Stuttgarter Kickers, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro belegt.

Nach dem Abpfiff des Drittliga-Spiels gegen den VfL Osnabrück am 19. September 2014 hatte sich Zeyer unsportlich gegenüber dem Schiedsrichtergespann um René Rohde (Rostock) geäußert und verhalten.

Der Sportdirektor hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Michael Zeyer, den Sportdirektor des Drittligisten Stuttgarter Kickers, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro belegt.

Nach dem Abpfiff des Drittliga-Spiels gegen den VfL Osnabrück am 19. September 2014 hatte sich Zeyer unsportlich gegenüber dem Schiedsrichtergespann um René Rohde (Rostock) geäußert und verhalten.

Der Sportdirektor hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.