750 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro belegt.

In der 22. Spielminute des Drittligaspiels beim Halleschen FC am 13. Dezember 2015 wurden während eines Eckballs aus dem Cottbuser Zuschauerblock einige Getränkebecher sowie kleinere Papierkugeln in Richtung des ausführenden Hallenser Spielers geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro belegt.

In der 22. Spielminute des Drittligaspiels beim Halleschen FC am 13. Dezember 2015 wurden während eines Eckballs aus dem Cottbuser Zuschauerblock einige Getränkebecher sowie kleinere Papierkugeln in Richtung des ausführenden Hallenser Spielers geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.