750 Euro Geldstrafe für den VfR Aalen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro belegt.

In der 66. Spielminute des Drittligaspiel gegen den SC Fortuna Köln am 19. Dezember 2015 wurden aus dem Aalener Zuschauerblock Getränkebecher auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro belegt.

In der 66. Spielminute des Drittligaspiel gegen den SC Fortuna Köln am 19. Dezember 2015 wurden aus dem Aalener Zuschauerblock Getränkebecher auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.