7000 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitliga-Aufsteiger Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 25. März 2017 hatten Kieler Zuschauer die Schiedsrichterin verbal beleidigt. Kurz vor Anpfiff des Drittligaspiels bei Jahn Regensburg am 29. April 2017 war ferner Pyrotechnik im Kieler Zuschauerblock gezündet worden.

Darüber hinaus gab es nach Ende des Drittligaspiels bei Sonnenhof Großaspach am 13. Mai 2017 und des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 20. Mai 2017 jeweils einen Platzsturm durch Kieler Zuschauer. Das Spiel gegen Halle hatte zudem kurz vor Abpfiff kurzzeitig unterbrochen werden müssen, weil ein Kieler Zuschauer auf den Rasen gelaufen war.     

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitliga-Aufsteiger Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 25. März 2017 hatten Kieler Zuschauer die Schiedsrichterin verbal beleidigt. Kurz vor Anpfiff des Drittligaspiels bei Jahn Regensburg am 29. April 2017 war ferner Pyrotechnik im Kieler Zuschauerblock gezündet worden.

Darüber hinaus gab es nach Ende des Drittligaspiels bei Sonnenhof Großaspach am 13. Mai 2017 und des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 20. Mai 2017 jeweils einen Platzsturm durch Kieler Zuschauer. Das Spiel gegen Halle hatte zudem kurz vor Abpfiff kurzzeitig unterbrochen werden müssen, weil ein Kieler Zuschauer auf den Rasen gelaufen war.     

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.