7000 Euro Geldstrafe für Eintracht Trier

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten Eintracht Trier im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

Während des DFB-Pokalspiels gegen Bundesligist Borussia Dortmund am 22. August 2016 wurde im Trierer Zuschauerblock mehrfach Pyrotechnik gezündet. Zudem liefen in der 87. Minute zwei Zuschauer aus dem Trierer Block auf den Platz, weshalb die Begegnung kurzzeitig unterbrochen werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten Eintracht Trier im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

Während des DFB-Pokalspiels gegen Bundesligist Borussia Dortmund am 22. August 2016 wurde im Trierer Zuschauerblock mehrfach Pyrotechnik gezündet. Zudem liefen in der 87. Minute zwei Zuschauer aus dem Trierer Block auf den Platz, weshalb die Begegnung kurzzeitig unterbrochen werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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