7000 Euro Geldstrafe für Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

In der 8. Minute des Zweitligaspiels gegen den SC Paderborn am 1. April 2016 gab es eine Rauchentwicklung im Braunschweiger Zuschauerblock. Zudem wurden unmittelbar vor Beginn des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 8. Mai 2016 mehrere Bengalische Feuer im Braunschweiger Zuschauerblock gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

In der 8. Minute des Zweitligaspiels gegen den SC Paderborn am 1. April 2016 gab es eine Rauchentwicklung im Braunschweiger Zuschauerblock. Zudem wurden unmittelbar vor Beginn des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 8. Mai 2016 mehrere Bengalische Feuer im Braunschweiger Zuschauerblock gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.