7000 Euro Geldstrafe für den FC Augsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

Im Rahmen des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 15. April 2017 wurden mehrere Getränkebecher aus dem Augsburger Zuschauerbereich in Richtung Spielfeld und Vierter Offizieller geworfen. Zudem wurde in der 46. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 6. Mai 2017 im Gästeblock eine Rauchbombe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

Im Rahmen des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 15. April 2017 wurden mehrere Getränkebecher aus dem Augsburger Zuschauerbereich in Richtung Spielfeld und Vierter Offizieller geworfen. Zudem wurde in der 46. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 6. Mai 2017 im Gästeblock eine Rauchbombe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.