7000 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

Während des DFB-Pokalspiels gegen Bayer Leverkusen am 24. September 2013 wurden aus dem Bielefelder Zuschauerblock mehrmals Gegenstände in Richtung des Spielfeldes geworfen. Darüber hinaus wurden vor den Zweitligaspielen beim FC St. Pauli am 11. August 2013 und beim FSV Frankfurt am 2. Dezember 2013 im Bielefelder Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

Während des DFB-Pokalspiels gegen Bayer Leverkusen am 24. September 2013 wurden aus dem Bielefelder Zuschauerblock mehrmals Gegenstände in Richtung des Spielfeldes geworfen. Darüber hinaus wurden vor den Zweitligaspielen beim FC St. Pauli am 11. August 2013 und beim FSV Frankfurt am 2. Dezember 2013 im Bielefelder Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.