7000 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

In der 40. Minute des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 10. November 2014 wurde im Münchner Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet. Zudem wurden in der 61. Minute des Auswärtsspiels beim 1. FC Nürnberg am 8. Dezember 2014 pyrotechnische Gegenstände im Bereich der Gästezuschauer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

In der 40. Minute des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 10. November 2014 wurde im Münchner Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet. Zudem wurden in der 61. Minute des Auswärtsspiels beim 1. FC Nürnberg am 8. Dezember 2014 pyrotechnische Gegenstände im Bereich der Gästezuschauer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.