6500 Euro Geldstrafe für den 1. FC Heidenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 6500 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 6. März 2015 wurden im Heidenheimer Zuschauerblock mehrere Feuerwerkskörper gezündet.

Außerdem wurden während der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen RB Leipzig am 22. März 2015 zwei Leipziger Spieler beim Aufwärmen von Zuschauern aus dem Heidenheimer Block bespuckt und mit Bierbechern sowie später mit Urin gefüllten Bechern beworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 6500 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 6. März 2015 wurden im Heidenheimer Zuschauerblock mehrere Feuerwerkskörper gezündet.

Außerdem wurden während der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen RB Leipzig am 22. März 2015 zwei Leipziger Spieler beim Aufwärmen von Zuschauern aus dem Heidenheimer Block bespuckt und mit Bierbechern sowie später mit Urin gefüllten Bechern beworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.