60.000 Euro Geldstrafe für den FC Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro belegt.

Kurz vor Ende des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 13. Dezember 2014 wurde ein silbernes Feuerzeug von der Haupttribüne in Richtung der Trainerbänke geworfen und traf Schalkes Co-Trainer Sven Hübscher am Kopf. Dieser erlitt eine Platzwunde, die genäht werden musste.

Darüber hinaus wurde in der 71. Minute des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 20. September 2014 nach dem Platzverweis für Julian Draxler aus dem Bereich der Haupttribüne ein Plastikbecher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Zudem wurden kurz nach Anpfiff der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 6. Dezember 2014 im Schalker Zuschauerblock Rauchbomben und mehrere Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro belegt.

Kurz vor Ende des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 13. Dezember 2014 wurde ein silbernes Feuerzeug von der Haupttribüne in Richtung der Trainerbänke geworfen und traf Schalkes Co-Trainer Sven Hübscher am Kopf. Dieser erlitt eine Platzwunde, die genäht werden musste.

Darüber hinaus wurde in der 71. Minute des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 20. September 2014 nach dem Platzverweis für Julian Draxler aus dem Bereich der Haupttribüne ein Plastikbecher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Zudem wurden kurz nach Anpfiff der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 6. Dezember 2014 im Schalker Zuschauerblock Rauchbomben und mehrere Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.