6000 und 5000 Euro Geldstrafe für den TSV 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro sowie wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Im ersten Fall wurden im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga beim SV Sandhausen am 8. März in der 24. Minute sowie unmittelbar nach Schlusspfiff im Münchner Zuschauerblock jeweils eine Rauchbombe gezündet. Zudem wurde in der 14. Minute des Zweitligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 28. März 2013 im Zuschauerblock der Gäste ein pyrotechnischer Gegenstand abgebrannt, durch den es eine Rauchwentwicklung gab.

Im zweiten Fall wurden während des Relegationsspiel-Hinspiels der Reserve des TSV 1860 München um den Aufstieg in die 3. Liga bei der SV Elversberg am 29. Mai 2013 im Münchner Zuschauerblock unmittelbar vor Spielbeginn und in der 49. Minute Rauchbomben gezündet. Einige davon wurden nah an die Torline geworfen. Im Rückspiel am 4. Juni in München wurden in der 17. und 28. Minute Böller, in der 26. und 88. Minute Becher aus dem Münchner Zuschauerblock in Richtung des Spielfeldes geworden. Außerdem wurden in der 42. zwei sowie in der 43. und 44. Minute je ein Bengalo im Münchner Zuschauerblock abgebrannt. In der 89. Minute wurde zudem ein gefüllter Becher in Richtung des Elversberger Torwarts in den Fünf-Meter-Raum geworfen. Der Torwart wurde nur knapp verfehlt. Nach dem Abpfiff wurden noch zwei Rauchbomben im Münchner Block gezündet. Beim Verlassen des Platzes flog zudem von der Haupttribüne aus ein Bierbecher in Richtung des Schiedsrichtergespanns. Es wurde niemand getroffen.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro sowie wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Im ersten Fall wurden im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga beim SV Sandhausen am 8. März in der 24. Minute sowie unmittelbar nach Schlusspfiff im Münchner Zuschauerblock jeweils eine Rauchbombe gezündet. Zudem wurde in der 14. Minute des Zweitligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 28. März 2013 im Zuschauerblock der Gäste ein pyrotechnischer Gegenstand abgebrannt, durch den es eine Rauchwentwicklung gab.

Im zweiten Fall wurden während des Relegationsspiel-Hinspiels der Reserve des TSV 1860 München um den Aufstieg in die 3. Liga bei der SV Elversberg am 29. Mai 2013 im Münchner Zuschauerblock unmittelbar vor Spielbeginn und in der 49. Minute Rauchbomben gezündet. Einige davon wurden nah an die Torline geworfen. Im Rückspiel am 4. Juni in München wurden in der 17. und 28. Minute Böller, in der 26. und 88. Minute Becher aus dem Münchner Zuschauerblock in Richtung des Spielfeldes geworden. Außerdem wurden in der 42. zwei sowie in der 43. und 44. Minute je ein Bengalo im Münchner Zuschauerblock abgebrannt. In der 89. Minute wurde zudem ein gefüllter Becher in Richtung des Elversberger Torwarts in den Fünf-Meter-Raum geworfen. Der Torwart wurde nur knapp verfehlt. Nach dem Abpfiff wurden noch zwei Rauchbomben im Münchner Block gezündet. Beim Verlassen des Platzes flog zudem von der Haupttribüne aus ein Bierbecher in Richtung des Schiedsrichtergespanns. Es wurde niemand getroffen.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.