6000 Euro Geldstrafe für Zweitligist FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Vor Beginn der ersten und zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen den VfL Bochum am 15. Februar 2014 wurden aus dem Hamburger Zuschauerblock Papierrollen auf das Spielfeld geworfen. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff der ersten Hälfte um etwa zweieinhalb Minuten, der Anstoß zum zweiten Durchgang um circa vier Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Vor Beginn der ersten und zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen den VfL Bochum am 15. Februar 2014 wurden aus dem Hamburger Zuschauerblock Papierrollen auf das Spielfeld geworfen. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff der ersten Hälfte um etwa zweieinhalb Minuten, der Anstoß zum zweiten Durchgang um circa vier Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.