6000 Euro Geldstrafe für VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 22. Minute des DFB-Pokalspiels bei Carl Zeiss Jena am 28. Oktober 2015 wurden im Stuttgarter Zuschauerblock zwei Rauchbomben und ein Blinker gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 22. Minute des DFB-Pokalspiels bei Carl Zeiss Jena am 28. Oktober 2015 wurden im Stuttgarter Zuschauerblock zwei Rauchbomben und ein Blinker gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.