6000 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 63., 70. und 74. Minute des Zweitligaspiels zwischen Union Berlin und dem 1. FC Nürnberg am 29. August 2014 waren aus dem Berliner Zuschauerblock jeweils Getränkebecher und Feuerzeuge in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 63., 70. und 74. Minute des Zweitligaspiels zwischen Union Berlin und dem 1. FC Nürnberg am 29. August 2014 waren aus dem Berliner Zuschauerblock jeweils Getränkebecher und Feuerzeuge in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.