6000 Euro Geldstrafe für Roger Schmidt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Roger Schmidt, den Trainer des Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Der Coach hatte sich während des Bundesligaspiels bei Werder Bremen am 8. Februar 2015 unsportlich am Spielfeldrand geäußert, auch gegenüber dem Vierten Offiziellen Tobias Stieler (Hamburg), und war von Schiedsrichter Peter Sippel (München) auf die Tribüne verwiesen worden.

Roger Schmidt hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Roger Schmidt, den Trainer des Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Der Coach hatte sich während des Bundesligaspiels bei Werder Bremen am 8. Februar 2015 unsportlich am Spielfeldrand geäußert, auch gegenüber dem Vierten Offiziellen Tobias Stieler (Hamburg), und war von Schiedsrichter Peter Sippel (München) auf die Tribüne verwiesen worden.

Roger Schmidt hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.