6000 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der vierten Minute des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 1. August 2014 wurden vor einem Eckball der Düsseldorfer aus dem Braunschweiger Zuschauerblock mehrere Feuerzeuge, Kassen- und Klopapierrollen sowie Kugelschreiber in Richtung des ausführenden Spielers und des Schiedsrichter-Assistenten geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der vierten Minute des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 1. August 2014 wurden vor einem Eckball der Düsseldorfer aus dem Braunschweiger Zuschauerblock mehrere Feuerzeuge, Kassen- und Klopapierrollen sowie Kugelschreiber in Richtung des ausführenden Spielers und des Schiedsrichter-Assistenten geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.