Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.
Vor Anpfiff des DFB-Pokal-Erstrundenspiels bei Energie Cottbus am 18. August 2014 wurden im Hamburger Zuschauerblock ein Knallkörper und mehrere Leuchtfackeln gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.
Vor Anpfiff des DFB-Pokal-Erstrundenspiels bei Energie Cottbus am 18. August 2014 wurden im Hamburger Zuschauerblock ein Knallkörper und mehrere Leuchtfackeln gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.