6000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Vor Anpfiff des DFB-Pokal-Erstrundenspiels bei Energie Cottbus am 18. August 2014 wurden im Hamburger Zuschauerblock ein Knallkörper und mehrere Leuchtfackeln gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Vor Anpfiff des DFB-Pokal-Erstrundenspiels bei Energie Cottbus am 18. August 2014 wurden im Hamburger Zuschauerblock ein Knallkörper und mehrere Leuchtfackeln gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.