6000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels bei Hansa Rostock am 23. September 2015 wurden erst im Magdeburger und unmittelbar danach im Rostocker Zuschauerbereich zahlreiche Nebeltöpfe und Bengalische Feuer gezündet. Daraufhin unterbrach Schiedsrichter Sven Jablonski (Bremen) die Begegnung für zwei Minuten. Nachdem das Spiel wieder lief, wurde die Partie nach einer Minute erneut unterbrochen, da die Sichtverhältnisse wegen des Abbrennens der Pyrotechnik kein ordnungsgemäßes Spiel zuließen.

Nach einer weiteren Unterbrechung von etwa vier Minuten wurde die Begegnung fortgesetzt. Daraufhin wurden in beiden Zuschauerbereichen abermals pyrotechnische Gegenstände gezündet. Schiedsrichter Jablonski unterbrach daraufhin das Spiel und bat die Mannschaften in die Kabinen. Nach etwa zehn Minuten wurde die Partie wieder fortgesetzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels bei Hansa Rostock am 23. September 2015 wurden erst im Magdeburger und unmittelbar danach im Rostocker Zuschauerbereich zahlreiche Nebeltöpfe und Bengalische Feuer gezündet. Daraufhin unterbrach Schiedsrichter Sven Jablonski (Bremen) die Begegnung für zwei Minuten. Nachdem das Spiel wieder lief, wurde die Partie nach einer Minute erneut unterbrochen, da die Sichtverhältnisse wegen des Abbrennens der Pyrotechnik kein ordnungsgemäßes Spiel zuließen.

Nach einer weiteren Unterbrechung von etwa vier Minuten wurde die Begegnung fortgesetzt. Daraufhin wurden in beiden Zuschauerbereichen abermals pyrotechnische Gegenstände gezündet. Schiedsrichter Jablonski unterbrach daraufhin das Spiel und bat die Mannschaften in die Kabinen. Nach etwa zehn Minuten wurde die Partie wieder fortgesetzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.