6000 Euro Geldstrafe für Augsburgs Esswein

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Alexander Esswein vom Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens in der Form des krass sportwidrigen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Esswein hatte Schiedsrichter Bastian Dankert (Rostock) in der 52. Minute des Augsburger Bundesligaspiels beim Hamburger SV am 19. Dezember 2015 mit dem Zeigefinger der rechten Hand einen "Vogel" gezeigt, ehe er anschließend wegen lautstarken Reklamierens die Gelbe Karte bekam. Die Geste fand im Rücken des Unparteiischen statt, so dass dieser sie nicht wahrnahm.

Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Alexander Esswein vom Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens in der Form des krass sportwidrigen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Esswein hatte Schiedsrichter Bastian Dankert (Rostock) in der 52. Minute des Augsburger Bundesligaspiels beim Hamburger SV am 19. Dezember 2015 mit dem Zeigefinger der rechten Hand einen "Vogel" gezeigt, ehe er anschließend wegen lautstarken Reklamierens die Gelbe Karte bekam. Die Geste fand im Rücken des Unparteiischen statt, so dass dieser sie nicht wahrnahm.

Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.