6000 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 25. Minute des Zweitligaspiels beim VfR Aalen am 3. Oktober 2014 wurden im Münchner Zuschauerblock zehn Bengalische Feuer abgebrannt. In der 62. Minute des Spiels wurden im Münchner Zuschauerbereich zudem zwei Rauchbomben gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 25. Minute des Zweitligaspiels beim VfR Aalen am 3. Oktober 2014 wurden im Münchner Zuschauerblock zehn Bengalische Feuer abgebrannt. In der 62. Minute des Spiels wurden im Münchner Zuschauerbereich zudem zwei Rauchbomben gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.